+43 (0)1 997 44 83
office@thues.at

(WERK-) MEISTERSCHULE Veranstaltungs- und Eventtechnik

DIE (WERK-) MEISTERSCHULE Veranstaltungs- und Eventtechnik garantiert

  • Ein staatlich anerkanntes und europaweit gültiges Zeugnis
  • Macht Sie fit für die Herausforderungen der Zukunft
  • Ersetzt die Fachprüfung der Berufsreifeprüfung in vollem Umfang
  • Berechtigt Sie zur Lehrlingsausbildung
  • Ist Ihre Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester einer Abend-HTL der jeweiligen Fachrichtung
  • Ist Ihre Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration, Qualitätssicherung usw.
  • Ersetzt in vielen Fällen die Meister – bzw. Befähigungsprüfung und berechtigt Sie unmittelbar zur Ausübungen des jeweiligen Gewerbes
  • Ist ein Schritt in die Richtung selbstständiges Unternehmertum

Zielgruppe

Personen mit einer

  • facheinschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung (Lehrabschluss)
  • Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt (HTL)
  • Matura
  • fachbezogenen Praxis

Personen die eine

  • Führungsposition anstreben
  • in die Selbständigkeit wechseln möchten
  • in das technische Veranstaltungsmanagement wechseln möchten
  • technische Leitung bzw. Produktionsleitung anstreben
  • Beleuchtungs- und/oder Bühnenmeister werden möchten

Voraussetzungen

Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschluss)
Höhere technische Lehranstalt (HTL), Matura, Facheinschlägige Praxis

Berechtigungen

  • Gemäß Ausbilderprüfung. Gemäß § 1 Z. 13 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zum Berufsausbildungsgesetz, BGBL. II Nr. 262/1998, wird der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule der Ausbilderprüfung gleichgehalten.
  • Unternehmerprüfung. Der erfolgreiche Abschluss der Werkmeisterschule ersetzt den Prüfungsteil Unternehmerprüfung gemäß § 8 Unternehmerprüfungsverordnung, BGBl. II Nr. 114/2004, sofern im Abschlussprüfungszeugnis nachgewiesen wird, dass im Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten jene Themenbereiche erworben wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang für die Unternehmerprüfung im Ausmaß von 80 Unterrichtseinheiten erfolgreich besucht wurde.
  • Meisterprüfungsordnung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Werkmeisterschule begünstigt als Sonderform der Fachschule in der Regel den Zugang zur Meisterbefähigung, indem verordnungsmäßig lediglich bestimmte Teile der Meister- bzw. Befähigungsprüfung noch abzulegen sind.
  • Berechtigungen gemäß Schulorganisationsgesetz SchOG.  Aufnahme in die Höhere Lehranstalt für Berufstätige. Absolventinnen und Absolventen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule, einschließlich Kenntnisse eines Vorbereitungslehrganges vermittelndem Unterricht, können gemäß § 59 Abs. 1 Z. 2 lit. b SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 idgF., in den II. Jahrgang (3. Semester) einer einschlägigen Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.
  • Anrechnungen für das pädagogische Hochschulstudium. Gemäß § 56 Abs. 1 und 2 (pädagogisches) Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 30/2006 sind im Bereich der Berufspädagogik einschlägige berufliche Vorkenntnisse auf entsprechende praxisorientierte Studienteile anzurechnen, worüber das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu erkennen hat.
  • Berechtigungen gemäß Beamtendienstrechtsgesetz. Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung, dem  Lehrabschluss nach Berufsausbildungsgesetz und dem erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung für die Verwendung werden gemäß Anlage 1 Z. 3.12 Beamten-Dienstrechtsgesetz, BGBl. 333/1979 idgF., die Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A3 ersetzt.
  • Berechtigungen in der Europäischen Union. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Werkmeisterschule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der Richtlinie zuzuordnen ist.

ZUSATZBERECHTIGUNGEN:

  • Sachkunde über Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 lt. Pyrotechnikgesetz
    Durchführungsverordnung PyroTG-DV vom 31.Dez. 2009 (eigenes Zeugnis)
  • Nachweis der Fachkenntnisse
    für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten lt. Bühnen-FK-V. vom 5. Sept. 2003
  • Qualifizierung für die Leistungen der Elektrofachkraft
     Leistungsgrenze zum Beleuchtungs- und Beschallungstechniker lt. ONR 151060 2011-01-01
  • Qualifizierung als „Sicherheitsvertrauensperson“
    Arbeitnehmerschutzvorschriften und deren Umsetzung im Sinne des § 4 Abs.2 der SVP-VO
  • Grundlehrgang Einführung in die „Persönliche Schutzausrüstung PSA gegen Absturz“
    AUVA und der Deutschen Berufsgenossenschaft. (eigenes Zeugnis)

PROJEKTARBEIT: Im zweiten Jahr erstellen Sie Ihre Projektarbeit – eine Aufgabe aus dem eigenen betrieblichen Umfeld. Diese Projektarbeit wird Ihr „Meisterstück“. Sie orientiert sich fachlich an den Inhalten des jeweiligen Lehrgangs und sichert somit den unmittelbaren Wissenstransfer in die Praxis.

Starttermin: 
23.09.2024
Ausbildungsdauer: 
2 Jahre
Kosten:
Kosten siehe WIFI OÖ
für das erste Jahr
Ort:

Infos unter: https://www.wifi-ooe.at/kurssuche?q=werkmeister+veranstaltungstechnik

 

Ort:

Akademie der Theater- & Event-Szene
Appel Business Center
Wagramer Str. 252
1220 Wien

Hinweis
Die Anmeldung erfolgt über das WIFI OÖ.
zur Anmeldung

Bei Fragen wenden Sie sich an

Fr. Monika Weese
Akademie der Theater- & Event-Szene
T +43 (0)1 997 44 83
E: office@thues.at

Hr. Manfred Gabler
Akademie der Theater- & Event-Szene
T +43 (0) 664 51 70 211
E: manfred.gabler@thues.at

WIFI OÖ GmbH
T +43 (0)5-7000-7471

Socialmedia

Kontakt

Akademie der Theater- & Event-Szene © 2024