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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie der Theater- & Event-Szene (im Folgenden kurz Akademie ThUES genannt)

Stand: 18.12.2018 - Um die AGBs als PDF-Datei herunterzuladen klicken Sie bitte hier.

 

Geltungsbereich der AGB

Die Akademie thues bietet berufsorientierte Aus- und Weiterbildung für die Theater- & Event-Szene an. Diese AGB sind verbindlich für das gesamte gegenwärtige und zukünftige Angebot an Veranstaltungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Akademie thues ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die AGB sind unter www.thues.at/agb abrufbar und sind auch bei jeder Kursanmeldung ersichtlich.

 

Angebot, Annahme und Vertragsabschluss

Die Seminarangebote der Akademie thues sind freibleibend und stellen noch kein Angebot dar. Die Abgabe einer Seminaranmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Daher ist erst die elektronisch (per Internet) abgegebene Anmeldung ein rechtlich verbindliches Angebot. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers erfolgt mit Zusendung der Buchungsbestätigung per Mail durch die Akademie thues, womit ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag gilt wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

 

Teilnahmebedingungen

Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen, Altersstufen und an bestimmte Zulassungsbedingungen gebundene Bedingungen voraus, welche von der Akademie thues bei Abgabe der Buchungsbestätigung nicht überprüft werden. Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung die geforderten Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Praxisnachweis, Verlässlichkeitsbescheinigung, etc.)

 

Teilnehmerbeitrag

Der Veranstaltungsbeitrag ist Zug um Zug gegen Rechnungslegung fällig. Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Kursgebühr, die dem aktuellen Kursangebot der Homepage zu entnehmen ist. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages bei Nichtbesuch der Veranstaltung oder vorzeitigem Austritt ist nicht möglich. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist keine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages vorgesehen.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ab 14 Tagen nach Fälligkeit werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Pro Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von € 20,00  sowie die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen verrechnet.

 

Abmeldung und Stornobedingungen

Abmeldungen und Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden und können aufgrund der zwingend notwendigen langfristigen Planung von Veranstaltungen nur bis zu vier Monaten vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei erfolgen. Erfolgt die Abmeldung danach, hat der Teilnehmer  die folgenden Stornokosten zu tragen:

bei Rücktritt bis zum 30. Werktag vor Seminarbeginn 30%;

bei Rücktritt vom 29. – 15. Werktag vor Seminarbeginn 50%;

bei Rücktritt vom 14. Werktag bis zum Seminarbeginn 100%.

Es gilt das Datum des Zuganges der Abmeldung.

 

Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der Mindestteilnehmerzahl ab. Sofern diese nicht erreicht wird, findet die Veranstaltung nicht statt.

Aufgrund der langfristigen Planung sind Angaben über Veranstaltungszeitpunkte Zirkaangaben, es sei denn der Veranstaltungszeitpunkt wurde ausnahmsweise verbindlich zugesagt. Weiters sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Über zumutbare Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern und bei eventuellen Veranstaltungsabsagen, soweit unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige nicht von der Akademie thues zu vertretende Umstände auftreten (z.B. Erkrankung eines Trainers, unvorhergesehene Unbenutzbarkeit der Seminarräumlichkeiten, usw.) werden die Teilnehmer in geeigneter Weise verständigt. Die Teilnehmer haben aus den dargestellten Gründen keinen Rücktrittsanspruch. Eben so wenig hat die Akademie thues den Teilnehmern oder Dritten Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche aufgrund von Programmänderungen, Terminverschiebungen, Stundenplanänderungen oder  Ausfällen von Veranstaltungen zu leisten.

Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung durch die Akademie thues erfolgt die vollständige Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen.

 

Ausschluss von einer Veranstaltung

Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann die Akademie thues Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen.

 

Prüfungen und Kursbestätigungen

Zu Prüfungen werden nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben.

Kursbestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht und die Kurskosten vollständig bezahlt hat.

 

Skripten, Arbeitsunterlagen

Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich in dem Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf dieser Skripten und Lernunterlagen ist nicht möglich.

Die Akademie thues hat alle in Publikationen und auf eigenen Internetseiten bereit gestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, übernommen. Ebenso wird jede Haftung für verlinkte Inhalte auf Internetseiten Dritter ausgeschlossen.

Die von der Akademie thues zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

 

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Die von der Akademie thues ausgestellten Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre nach Vorlegen einer Verlustanzeige als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr für das Zeugnis beträgt € 30,00- für den Ausweis
€ 40,00.

 

Schadenersatz und Haftungsausschluss

Gegenüber Unternehmern ist die Akademie thues zum Schadenersatz in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grob krasser Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Akademie ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 12 Monaten ab Kenntnis des Seminarteilnehmers von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Akademie thues nicht. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der bei der Akademie thues erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Akademie thues geltend gemacht werden.

 

Gegenüber Verbrauchern haftet die Akademie thues aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen.   Die Schadenersatzpflicht gegenüber Verbrauchern wird nur für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die keine Personenschäden sind und nicht die Hauptpflichten des Vertrages betreffen, ausgeschlossen.

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben - gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

 

Gerichtsstand und Rechtswahl:

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes der Akademie thues vereinbart.  Sowohl für Klagen der Akademie thues gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen die Akademie thues befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz  in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt. Die Akademie thues kann diesfalls vom Verbraucher nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.

 

Salvatorische Klausel und Aufrechnungsverbot

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Akademie thues mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen der Akademie thues stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Akademie anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

 

Formerfordernis

Die Akademie thues nimmt Anmeldungen (via Anmeldeformular auf der Homepage) sowie Umbuchungen und Stornierungen zu ihren Veranstaltungen nur schriftlich entgegen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass E-Mails dem Schriftformerfordernis genügen und wirksame Erklärungen darstellen, obwohl die Datensicherheit im Mailverkehr nie 100%ig gewährleistet ist. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

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