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Aktuelles Vergaberecht in Theatern bzw. Veranstaltungsbetrieben

Wie frei ist die Kunst, wenn nach objektiven Kriterien vergeben werden muss?

Lernziel

Den Theatern die notwendigen Grundkenntnisse oder zumindest Grundanforderungen des Vergaberechts zu vermitteln, um bei Anschaffung jeglicher Art für den Bühnenbedarf (Requisiten, Kostüme, sonstige Ausstattung aber auch Werkverträge mit Regisseuren etc.) und bei den administrativen Bereich die gesetzlichen Bestimmungen einhalten zu können

Seminarinhalt

Darüber hinaus zeigt die Praxis, dass natürlich nicht nur Bedarf nach gesetzeskonformer und damit formal korrekter Beschaffung besteht, sondern auch (und vor allem) Interesse der Theater besteht, die Beschaffung und Auftragserteilung möglichst einfach und flexibel zu gestalten. Es werden Instrumentarien und Wege gesucht, kurzfristig auf Beschaffungsnotwendigkeiten zu reagieren und auch hinsichtlich der Auswahlmöglichkeiten weitgehend uneingeschränkt zu bleiben, also mit anderen Worten hohe Entscheidungsfreiheit zu bewahren. Wege dafür aufzuzeigen, sollte Inhalt des Seminars sein.

Daher gilt es, die vom Gesetzgeber (in Verbindung mit der Rechtsprechung) gesetzten Grenzen auszuloten und innerhalb dieser Instrumentarien zu entwickeln, um eine rasche, flexible aber dennoch rechtzeitige Beschaffung zu gewährleisten. Das beginnt bei der Definition des Auftragswerts, der richtigen, vor allem aber auch am besten passenden Wahl der Verfahrensart, der möglichst ressourcensparenden Durchführung des Verfahrens, der treffsicheren Gestaltung der Kriterien für die Auswahl des richtigen und gewünschten Partners bis hin zur Vertragsgestaltung.

Nach Einschätzung und Erfahrung von Herrn Mag. Georg Streit (Vortragender) ist es sinnvoll, den Beschaffungsbedarf eines Theaters vergaberechtlich soweit wie möglich zu standardisieren, damit die mit Beschaffung befassten Mitarbeiter in der Lage sind, rasch zu agieren. Das beginnt bei der Bedarfsermittlung/Bedarfsplanung, der Entscheidung über den Beschaffungsbedarf, der Bekanntgabe desselben, der Angebotseinholung, der Prüfung und Bewertung der Angebote, der Bestellung und geht über die Ausführung der Leistung bis zur Rechnungslegung und Zahlung (Vertragsabwicklung). Das kann für den Theaterbetrieb erforderliche und so unterschiedliche Leistungen wie die Beschaffung von Lüftungsfiltern oder die Wartung von Aufzügen aber auch den Malerbedarf im Zuschauersaal oder in Mitarbeiterbüros ebenso betreffen, wie den Dekorationsbau, die Beschaffung der Kostüme aber auch die Reinigung der Kostüme oder die Erstellung von Drucksorten (Plakate, Abendprogramme etc.).

Ein im Theater wesentlicher Aspekt ist auch die Abgrenzung zwischen Leistungen, die grundsätzlich in einem Vergabeverfahren vergeben werden können, weil sie von mehreren Unternehmen auf dem Markt angeboten werden und künstlerischen Leistungen, für die Einzigartigkeit besteht und die daher naturgemäß nicht ausgeschrieben werden können. Hier steht der Grundsatz der Effizienz, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Gleichbehandlung aller Unternehmen der Freiheit der Kunst gegenüber.

Vergaberecht und Theater:

  • Wie kauft man effizient und flexibel ein?
  • Instrumente zur raschen Beschaffung und kurzfristigen Reaktion auf Bedarf?
  • Welche Vertragsart passt am besten für die Beschaffung künstlerischer Leistungen?
  • Welche Vertragsart passt für nicht-künstlerische Leistungen?
  • Wie geht man mit plötzlichem Mehr- oder Minderbedarf um?
  • Grenzen der Direktvergabe/Zusammenrechnung von Leistungen/Festlegung des Beschaffungsbedarfs.

Zielgruppe

kaufm. Direktoren/leiter, aber auch alle Personen die mit Verträgen, dem Einkauf bzw. Anschaffungen beauftragt werden.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen erforderlich.

Termin: 
Termin wird noch bekannt gegeben
Uhrzeit: 
09:00 - ca. 16:30 Uhr
Kosten / Teilnehmer:
450€ exkl. 20% MwSt.
€ inkl. 20% MwSt.
Ort:
Akademie der Theater- und Event-Szene Wagramer Str. 252, 1220 Wien
Referent(en):
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über die Webseite noch KEINE verbindliche Zusage zu dem Seminar darstellt.
Sie erhalten eine gesonderte Email mit der Zu- oder Absage zu dem Seminar.
Wir behalten uns vor den Lehrgang erst nach Erreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
Auch aufgrund der maximalen Teilnehmerplätze wird um zeitgerechte Anmeldung, nach dem Prinzip „First-Come-First-Serve“, ersucht.

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