Lehrplan Fach-Kurs Beleuchtung
- Aufbau und Arbeitsweise von Beleuchtungseinrichtungen und Laseranlagen sowie die hierfür in Betracht kommenden Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- Berechnung und Beurteilung von elektrischen Steckvorrichtungen und Leitungen auf deren Belastbarkeit und Sicherheit sowie ordnungsgemäßer Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln
technische und organisatorische Umsetzung des Bühnenbildes im Probe- und Vorstellungsbetrieb
- Aufbau und Funktion der Sicherheitsbeleuchtung und der dazugehörenden Stromversorgung
- Grundlagen der Netzwerktechnik
- Schriftliche + mündliche Prüfung
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen bekommen die TeilnehmerInnen ein Zeugnis gemäß §2Abs.1 der Bühnen FK-V.
Zusätzlich erhält jede/r TeilnehmerIn beim zusätzlichen Abschluss des Führungskräfteseminars einen Ausweis als Beleuchtungsmeister (Scheckkarten-Format mit Foto und persönlichen Daten):
Zur Ausbildung werden nur Personen als Kursteilnehmer/innen zugelassen, die über eine ausreichende Berufserfahrung in Theater- Event- bzw. Veranstaltungsbetrieben verfügen.
Als ausreichende Berufserfahrung gilt:
- Eine mindestens zweijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die ein Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium der Studienrichtungen Elektrotechnik, Mechatronik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder eine mit diesen vergleichbare Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder die Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt der Ausbildungsbereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektronik, Mechatronik, Holztechnik-AS Möbelbau und Innenraumgestaltung oder mit diesen vergleichbare Ausbildungsbereiche abgelegt haben, oder die Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule der Ausbildungsbereiche Maschinenbau, Elektrotechnik, industrielle Elektronik oder Holzbau abgelegt haben;
- Eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die eine Berufsausbildung in den Lehrberufen Elektrobetriebstechnik, Elektronik, Mechatronik, Elektromaschinentechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik, Maschinenfertigungstechnik, Schlosserei, Maschinenbautechnik, Zimmerei, Tischlerei oder eines vergleichbaren Lehrberufes erfolgreich abgeschlossen haben;
- Eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit bei allen übrigen Personen.
Regelungen zur Anwesenheitspflicht
Bei den Lehrveranstaltungen ist eine 75%ige Anwesenheit erforderlich. Die Prüfungen sind in vollem Umfang zu absolvieren. Es wird eine tägliche Anwesenheitsliste geführt.