Lehrplan Grundlagen-Kurs (Allgemeiner Teil)
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Grundlagen der Pyrotechnik
- Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien, die für eine sichere Durchführung von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten in Betracht kommen
- Grundlagen für die Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes
- Grundkenntnisse über die auf Bühnen verwendeten Arbeitsstoffe, insbesondere über deren gesundheitsgefährdende, physikalische und chemische Eigenschaften einschließlich des Brandverhaltens der verwendeten Materialien;
- Grundlagen Rigging
- NEU Umsetzung einer Unterweisung und Evaluierung
Bei diesem Kursteil ist die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) inkludiert!
Zur Ausbildung werden nur Personen als Kursteilnehmer/innen zugelassen, die über eine ausreichende Berufserfahrung in Theater- Event- bzw. Veranstaltungsbetrieben verfügen.
Als ausreichende Berufserfahrung gilt:
- Eine mindestens zweijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die ein Universitätsstudium oder Fachhochschulstudium der Studienrichtungen Elektrotechnik, Mechatronik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder eine mit diesen vergleichbare Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder die Reife- und Diplomprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt der Ausbildungsbereiche Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Maschineningenieurwesen, Elektronik, Mechatronik, Holztechnik-AS Möbelbau und Innenraumgestaltung oder mit diesen vergleichbare Ausbildungsbereiche abgelegt haben, oder die Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule der Ausbildungsbereiche Maschinenbau, Elektrotechnik, industrielle Elektronik oder Holzbau abgelegt haben;
- Eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit bei Personen, die eine Berufsausbildung in den Lehrberufen Elektrobetriebstechnik, Elektronik, Mechatronik, Elektromaschinentechnik, Elektroenergietechnik, Elektroinstallationstechnik, Maschinenfertigungstechnik, Schlosserei, Maschinenbautechnik, Zimmerei, Tischlerei oder eines vergleichbaren Lehrberufes erfolgreich abgeschlossen haben;
- Eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit bei allen übrigen Personen.
Regelungen zur Anwesenheitspflicht
Bei den Lehrveranstaltungen ist eine 75%ige Anwesenheit erforderlich. Die Prüfungen sind in vollem Umfang zu absolvieren. Es wird eine tägliche Anwesenheitsliste geführt.
Prüfung: 26.-27.06.2024, bei der Prüfung ist ein Taschenrechner erforderlich, es darf kein Tablet, Notebook oder Handy verwendet werden.
Von den Kursteilnehmern mitzubringen sind:
Papier und Schreibzeug; Taschenrechner – kein Mobiltelefon;